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  • FSZ Altenstadt

Wiederaufnahme eines eingeschränkten Probenbetriebes

June 08, 2020

Liebe Musikerinnen und Musiker,

am 13.03.2020 mussten wir unseren Vereinsbetrieb wegen der Gefahr einer zu schnellen und unkontrollierbaren Ausbreitung von Covid-19 vorübergehend einstellen. Zusammen mit ganz Deutschland begaben wir uns als Verein in einen fast vollständigen Lock-Down.

Im Zuge von zahlreichen Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen in Hessen in den vergangenen Wochen kehrt nun wieder mehr und mehr Normalität in unser Leben ein. Geschäfte und Restaurants haben wieder geöffnet, die Schulen haben einen eingeschränkten Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen, Sport- und Kulturstätten sind wieder zugänglich.

Musikschulen unterrichten wieder, der Fußball rollt wieder, auch im Amateurbereich. Sogar der Sommerurlaub und der Besuch der Freibäder scheint wieder in greifbare Nähe zu rücken.

Der Hessische Musikverband hat uns am 20.05.2020 informiert, dass das Hessische Innenministerium und der Landkreistag bestätigt haben, dass auch der Vereinsbetrieb von Musikvereinen (zum Beispiel Proben, Konzerte bis zu 100 Teilnehmern) nun wieder möglich sei, wenn dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden können.

Dies wollen wir zum Anlass nehmen, auch unseren Verein schrittweise wieder zu aktivieren. Der erste Schritt dazu ist der vorsichtige Neustart unseres Probenbetriebes.

Hierzu gilt: • Proben und sonstige Zusammenkünfte sind nur unter strikter Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregeln erlaubt und möglich. Wir haben ein „Corona-Konzept“ für unseren Probenbetrieb entworfen, welches wir euch zusammen mit diesem Newsletter übermitteln. Mit der Gemeinde Altenstadt wurde vereinbart, dass uns unsere gewohnten Probenorte unter bestimmten Einschränkungen und Auflagem zur Verfügung stehen.

Unser „Corona-Konzept“ wurde gleichfalls dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises vorgelegt, das uns am 28.05.2020 in seiner Rückantwort bestätigt hat, dass die Wiederaufnahme des Übungsbetriebes nach § 1 Abs. 1 und 2 Nr. 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zulässig ist, und unser entwickeltes „Corona- Konzept“ dafür ausreichend ist. Maßgeblich ist hierzu die Branchenspezifische Handlungshilfe der Verwaltungsberufsgenossenschaft „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard --- Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios‘‘, die insbesondere auf die Beschaffenheit der Übungsräume für Musikproben eingeht.

• Abseits der Verordnungen und Paragraphen stellt die Teilnahme an Übungsstunden natürlich eine Erweiterung unserer sozialen Kontakte verglichen mit den letzten 12 Wochen dar. Es ist stets eine persönliche Entscheidung jedes Musikers, ob er an einer Probe mit anderen Personen teilnehmen möchte oder nicht; niemand soll sich in irgendeiner Form „gezwungen“ sehen, Proben besuchen zu müssen. Wer Bedenken hat und lieber nicht an den Proben teilnehmen möchte kann dies dem Vorstand jederzeit mitteilen; wir haben dafür Verständnis.

• Auch wenn die Infektionszahlen in den letzten Wochen deutlich gesunken sind – wir alle werden mit dem Corona-Virus noch eine lange Zeit zusammenleben müssen. Zu warten, bis sich in der Bevölkerung eine sogenannte Herdenimmunität (durch Impfstoff oder ausreichende Infektionen) gebildet hat, würde bedeuten, unseren Verein bis weit ins Jahr 2021 hinein stillzulegen – die Gefahr ist groß, dass er nach so langer “da capo!” Newsletter des Fanfaren- und Spielmannszug Altenstadt e.V. Mai 2020 Zeit nicht mehr zu aktivieren wäre. Daher ist „jetzt“ ein genauso geeigneter Zeitpunkt eines vorsichtigen Wiederbeginns wie in vier oder sechs Wochen, ohne dabei übermütig werden zu dürfen.

Wie am Dienstag, den 26.05.2020 während unseres Skype- Calls besprochen, werden wir daher ab Dienstag, den 02.06.2020 wieder mit abwechselnden Register- und Stimmproben beginnen. Den Anfang wird das Schlagzeugregister machen. Die Proben finden draußen im Freien statt. Bei schlechtem Wetter können wir freitags in die Waldsporthalle ausweichen. Von Proben mit Blasinstrumenten auf der Bühne, auch unter Einhaltung der maximal erlaubten Teilnehmerzahl, möchten wir derzeit noch absehen, ebenso von gemeinsamen Proben. Marsch- und Showübungsstunden können nicht durchgeführt werden, da dabei der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann.

Für die nächsten Wochen werden wir einen Probenplan aufstellen. Der Wunsch ist es, jedem Register bis zu den Sommerferien mindestens einmal eine Registerprobe anzubieten. Dabei freuen wir uns natürlich, euch nach über 12 Wochen wieder zu sehen und uns neben dem Musizieren über unsere Erlebnisse in der Corona-Zeit zu unterhalten..

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